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Förderung

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die KfW-Heizungsförderung. Die Grundförderung bleibt vorerst bei 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt, der Einkommensbonus feiner gestaffelt. Wichtiger als jede dieser Zahlen ist aber ein Termin, der im ersten Quartal 2027 liegt.

01
Der Aufbau

Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 80 Prozent

Alle Sätze beziehen sich auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich der Höchstzuschuss von 22.400 €, egal wie teuer die Anlage tatsächlich wird.

  • 01

    Grundförderung: 30 Prozent

    Für alle mit Wohneigentum, unabhängig von Einkommen und Nutzung. Gilt für Wärmepumpe, Pellet- und andere Biomasseheizungen sowie Solarthermie – nicht für Gas und Öl.

  • 02

    Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent

    Nur für selbstnutzende Eigentümer, und nur wenn eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird oder eine Gas- beziehungsweise Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist. Vor dem 21. Juli waren es 20 Prozent. Ab Februar 2027 sinkt der Satz halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte und läuft im August 2028 aus.

  • 03

    Einkommensbonus: bis 40 Prozent

    Ebenfalls nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 Euro 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Neu ist ein Familienfreibetrag: je minderjährigem Kind sinkt das angerechnete Einkommen um 10.000 €. Eine Familie mit zwei Kindern und 55.000 Euro Einkommen landet damit in der 30-Prozent-Stufe.

  • 04

    Deckel: 80 Prozent

    Mehr als 80 Prozent gibt es nicht, auch wenn die einzelnen Boni zusammen mehr ergeben. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kommt rechnerisch auf 86 Prozent und bekommt 80.

02
Beispiele

Drei Haushalte, eine Wärmepumpe für 32.000 €

Dieselbe Anlage, dieselben Kosten – der Unterschied entsteht allein aus Nutzung, Altheizung und Einkommen.

HaushaltGrundKlimabonusEinkommenSatzZuschussEigenanteil
Ohne BonusanspruchVermietet oder Neubau ohne alte fossile Heizung30 %30 %8.400 €23.600 €
Selbstnutzer mit alter GasheizungÜber 20 Jahre alte Heizung, Einkommen über 50.000 Euro30 %16 %46 %12.880 €19.120 €
Familie mit zwei KindernAlte Ölheizung, 55.000 Euro Einkommen, zwei minderjährige Kinder30 %16 %30 %76 %21.280 €10.720 €
  • SpanneZwischen dem ersten und dem letzten Haushalt liegen 12.880 € – bei identischer Anlage. Wer die Förderung pauschal mit „30 Prozent" ansetzt, rechnet seinen eigenen Fall falsch.
  • ReihenfolgeDer Zuschuss muss bewilligt sein, bevor der Auftrag verbindlich wird. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert ihn.
03
Der teure Termin

Was Warten bis 2027 kostet

8.400 €
Grundförderung heute
30 Prozent auf 28.000 €
4.200 €
Ab Q1 2027
Grundförderung sinkt dauerhaft auf 15 Prozent
4.200 €
Differenz allein daraus
Ohne die parallel sinkenden Boni gerechnet
− 750 €
Höchstkosten je Halbjahr
Sinken ab 1. Februar 2027 zusätzlich alle sechs Monate
  • ZusammenWer den Tausch ohnehin plant und ins Jahr 2027 rutscht, verliert die Hälfte der Grundförderung und zusätzlich vier Prozentpunkte Klimabonus. Das sind schnell über fünftausend Euro – mehr, als die meisten durch Preisverhandlung herausholen.
Randnotizen

Zwei Änderungen, die leicht übersehen werden

Der Effizienzbonus ist weg. Die zusätzlichen 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Angebote, die damit noch rechnen, sind veraltet.

Ein Wertschöpfungsbonus ist angekündigt. 15 Prozent für Geräte aus europäischer Fertigung, geplant für das erste Quartal 2027. Er ist hier bewusst nicht eingerechnet, solange die Bedingungen nicht feststehen – und er wiegt die halbierte Grundförderung ohnehin nicht auf.

Verbindlich sind allein die Förderbedingungen von KfW und BAFA zum Zeitpunkt deines Antrags. Diese Seite bildet den Stand ab und wird nachgeführt, ersetzt aber keine Auskunft der Förderbank.

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus demselben Rechenkern wie die Rechner und beruhen auf offengelegten Annahmen. Stand: 2. August 2026. Sie ersetzen keine Energieberatung.

Eigenen Fall rechnen
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